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   KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89   

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https://dejure.org/1989,4540
KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89 (https://dejure.org/1989,4540)
KG, Entscheidung vom 04.08.1989 - 24 W 4762/89 (https://dejure.org/1989,4540)
KG, Entscheidung vom 04. August 1989 - 24 W 4762/89 (https://dejure.org/1989,4540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1003
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00

    Schriftliches Vorverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für eine rechtzeitige

    Der Senat vermag in dieser Frage der entgegenstehenden Auffassung (vgl. KG MDR 89, 1003; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58.Aufl. 2000, § 331 Rn 17), wonach die Erklärung der Verteidigungsabsicht rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des mit der Sache befaßten Spruchkörpers eingegangen sein müsse, um beachtlich zu sein, nicht zu folgen.
  • OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung

    Nach Auffassung des Kammergerichts (vgl. MDR 1989, 1003), der sich das Schrifttum überwiegend angeschlossen hat (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 9 zu § 276; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59 Aufl., Anm. 17 und 20 zu § 331; Musielak/Stadler, ZPO, 2. Aufl., Anm. 20 zu § 331; Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., Rn. 26 zu § 331) steht eine - wie hier - erst nach Ablauf der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen gefertigte und dem Gericht übermittelte Anzeige der Verteidigungsbereitschaft einem Versäumnisurteil nur dann entgegen, wenn sie bei der für das erkennende Gericht zuständigen Abteilung der Geschäftsstelle eingegangen ist, bevor das mit sämtlichen Unterschriften 1 versehene Versäumnisurteil dort vorgelegt wird.
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Dass schon eine Weiterleitung an die Geschäftsstelle der Kammer erfolgt sein muss, ist der Regelung des § 331 Abs. 3 ZPO nicht zu entnehmen (MüKo/Prütting, ZPO § 331 Rz. 42; a.A. KG MDR 1989, 1003).
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